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VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 05.1456 |
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- openjur.de
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Bestimmung des Vorhabens durch den Bauherrn; Errichtung eines Abferkelstalls, eines Leersauenstalls und eines Ferkelaufzuchtstalles als ein Vorhaben im rechtlichen Sinn (verneint); Eigenart eines durch Tierhaltungsbetriebe ...
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- VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 05.1454
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Bestimmung des Vorhabens durch den …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 05.1456
Die Zulassungsverfahren 1 ZB 05.1454 und 1 ZB 05.1456 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.Der Beigeladene zu 1 hat zwar im Verfahren 1 ZB 05.1454 einen - erfolgreichen - Antrag gestellt.
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 05.1456
Die Eigenart des "faktischen" Dorfgebiets ..., deren Wahrung die Kläger aufgrund des ihnen zustehenden Gebietsbewahrungsanspruchs (BVerwG vom 16.9.1993 BVerwGE 94, 151 = NJW 1994, 1546; vom 2.2.2000 NVwZ 2000, 679) verlangen können, wird bereits jetzt - unbestritten - durch landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe geprägt. - BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99
Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 05.1456
Die Eigenart des "faktischen" Dorfgebiets ..., deren Wahrung die Kläger aufgrund des ihnen zustehenden Gebietsbewahrungsanspruchs (BVerwG vom 16.9.1993 BVerwGE 94, 151 = NJW 1994, 1546; vom 2.2.2000 NVwZ 2000, 679) verlangen können, wird bereits jetzt - unbestritten - durch landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe geprägt.
- BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 05.1456
Eine "Überraschungsentscheidung" kann vorliegen, wenn das Gericht im Urteil eine dem bisherigen Verlauf des Verfahrens widersprechende Beweiswürdigung vorgenommen oder einen in der mündlichen Verhandlung nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerfG vom 12.6.2003 NJW 2003, 2524; BVerwG vom 20.10.1987 InfAuslR 1988, 55, 57). - VGH Bayern, 27.11.2006 - 15 BV 06.422
Schweinemast, landwirtschaftlicher Betrieb (eigene Futtergrundlage), Grenzlage …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 05.1456
Denn die GIRL ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs keine geeignete Grundlage für die Beurteilung der Gerüche aus landwirtschaftlichen Tierhaltungen (eingehend: BayVGH vom 27.11.2006 - 15 BV 06.422 - Juris). - BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 05.1456
Eine "Überraschungsentscheidung" kann vorliegen, wenn das Gericht im Urteil eine dem bisherigen Verlauf des Verfahrens widersprechende Beweiswürdigung vorgenommen oder einen in der mündlichen Verhandlung nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerfG vom 12.6.2003 NJW 2003, 2524; BVerwG vom 20.10.1987 InfAuslR 1988, 55, 57). - VGH Baden-Württemberg, 28.03.2001 - 8 S 2120/00
Teilbarkeit eines beantragten Bauvorhabens; metallverarbeitender Betrieb im …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 05.1456
Hieraus - aufgrund einer rein formalen Betrachtungsweise - zu folgern, dass drei selbständige Vorhaben geplant sind, würde der Planung nicht gerecht (vgl. VGH BW vom 28.3.2001 BauR 2002, 65). - VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 05.1456
Ob es gerechtfertigt ist, die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen im Berufungsverfahren für erstattungsfähig zu erklären, hängt jedoch nur davon ab, wie sich dieser im Berufungsverfahren verhält; eine Antragstellung im vorangegangenen Zulassungsverfahren wirkt sich nicht mehr aus (Beschluss vom 11.4.2002 BayVBl. 2003, 58 [zum früheren Beschwerdezulassungsverfahren]; vom 20.12.2002 Az. 1 ZB 02.145 [zum Berufungszulassungsverfahren]; vgl. auch BayVGH vom 11.10.2001 NVwZ-RR 2002, 786 = BayVBl. 2002, 378). - VGH Bayern, 20.12.2002 - 1 ZB 02.145
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 05.1456
Ob es gerechtfertigt ist, die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen im Berufungsverfahren für erstattungsfähig zu erklären, hängt jedoch nur davon ab, wie sich dieser im Berufungsverfahren verhält; eine Antragstellung im vorangegangenen Zulassungsverfahren wirkt sich nicht mehr aus (Beschluss vom 11.4.2002 BayVBl. 2003, 58 [zum früheren Beschwerdezulassungsverfahren]; vom 20.12.2002 Az. 1 ZB 02.145 [zum Berufungszulassungsverfahren]; vgl. auch BayVGH vom 11.10.2001 NVwZ-RR 2002, 786 = BayVBl. 2002, 378).